Informationen zur Entsorgung und Recycling

Die Mitgliedstaaten der EU haben zur Umsetzung der EU WEEE-Richtlinie sowie der EU Richtlinie zu Batterien und Akkumulatoren jeweils eigene, nationale Regelungen erlassen. Diese nationalen Regelungen enthalten unter anderem besondere Informationspflichten.

Deutschland

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – Informationen für private Haushalte

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel

4. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

6. Weitere Informationen

Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere 

Batteriegesetz (BattG)

Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Als Endverbraucher sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Akkus und Batterien verpflichtet. Die unentgeltliche Rückgabe ist bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) sowie bei den Herstellern und Vertreibern möglich.

Kennzeichnung

Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Produkt am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist. In der Nähe des Mülltonnen-Symbols finden Sie die Bezeichnung des jeweiligen Schadstoffes. „Cd“ steht für Cadmium, „Hg“ für Quecksilber und „Pb“ für Blei.

Rückgabe

Sie können gebrauchte Batterien und Akkus bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, im Handel und bei Fahrrad-handelstore zurückgeben. Wenn Sie alte Batterien und Akkus an Fahrrad-handelstore zurückgeben möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Service auf.